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Theorie und Praxis: Urteil zur mehrmaligen Inanspruchnahme der Pflegezeit

15. November 2011

– Pressemitteilung Nr. 87/11 des Bundesarbeitsgerichts

 

– Kommentar:

  rechtlich mag diese Entscheidung korrekt sein. 

  Mit Pflegerealität hat das Urteil aber, wie auch das Gesetz, wenig zu tun! 

  Wie soll ein pflegender Angehöriger  im Vorhinein wissen ob er zu einem  

  späteren Termin die Pflegezeit nötiger hätte?

  Pflege ist unvorhersehbaren Lebensumständen zu tun und entzieht sich 

  statischer Terminierung.

 


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