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Bayern: Verordnung zur Ausführung des Pflege-und Wohnqualitätsgesetz vom 27.07.2011
27. Juli 2011
– Kommentar:
* Beachtenswert: § 20 Wahlberechtigung: aktives stellvertretendes Wahlrecht bei der Wahl der Bewohnervertretung für bevollmächtigte Angehörige von Schwerpflegebedürftigen und demenzkranken Menschen.
* Beachtenswert: §§40, 41: Mitbestimmung der Bewohnervertretung bei zentralen Lebens-und Versorgungsangelegenheiten für Bewohner von Pflegeeinrichtungen dem Träger gegenüber.
Für diese Rechte haben wir uns jahrelang eingesetzt. Wir freuen uns über die Verankerung in den neuen Ausführungsbestimmungen und hoffen auf zunehmende Inanspruchnahme dieser Rechte durch Angehörige in Heimen.