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Theorie und Praxis: Urteil zur mehrmaligen Inanspruchnahme der Pflegezeit
15. November 2011
– Pressemitteilung Nr. 87/11 des Bundesarbeitsgerichts
– Kommentar:
rechtlich mag diese Entscheidung korrekt sein.
Mit Pflegerealität hat das Urteil aber, wie auch das Gesetz, wenig zu tun!
Wie soll ein pflegender Angehöriger im Vorhinein wissen ob er zu einem
späteren Termin die Pflegezeit nötiger hätte?
Pflege ist unvorhersehbaren Lebensumständen zu tun und entzieht sich
statischer Terminierung.